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News vom 22. Juli 2009
Acht Jahre Freiheitsstrafe für den Angeklagten
Am Mittwoch hat das Würzburger Landgericht im Prozess gegen einen 41-jährigen HIV-Infizierten wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und versuchter gefährlicher Körper-verletzung eine Freiheitsstrafe von acht Jahren verhängt. Das Gericht sah es dabei als erwiesen an, dass der Angeklagte im August 2004 trotz seiner HIV-Infektion ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einer zum damaligen Zeitpunkt 13-jährigen Schülerin hatte. Eine Vergewaltigung des Kindes konnte ihm allerdings nicht nachgewiesen werden.
Der Angeklagte hatte im Prozessverlauf zugegeben, mit insgesamt drei jungen Frauen geschlafen zu haben, ohne diese vorher über seine Ansteckung mit dem Aids-Erreger in Kenntnis zu setzen.
In das Strafmaß einbezogen ist auch eine Verurteilung zu fünf Jahren und sechs Monaten Gefängnis aus dem Jahr 2007. Damals war der Kenianer schon einmal vom Landgericht Würzburg wegen ungeschützten Geschlechtsverkehrs mit sechs Frauen verurteilt worden. Er sitzt bereits seit vier Jahren in Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren, die Verteidigung dagegen eine Verurteilung zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft gefordert. (dtn/ij/ddp)
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