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Zusatzbeiträge der Kassen in Zukunft ohne Grenze

überweisung

Kassen sollen unbegrenzten Zusatzbeitrag erheben dürfen. Patienten könnten sonst benachteiligt werden.

Seit Einführung des Gesundheitsfonds zum 01. Januar 2009 ist es Krankenkassen erlaubt, zusätzlich zum einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent einen Zusatzbeitrag zu erheben. Dieser darf bis zu 1 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten betragen oder ohne Einkommensprüfung 8 Euro pro Monat. Der maximale Zusatzbeitrag pro Monat liegt daher derzeit bei 36,75 Euro, dieser entspricht einem Prozent der Beitragsmessungsgrenze von momentan 3675 Euro.

Geht es nach dem Chef der Techniker Krankenkasse (TK), Professor Dr. Norbert Klusen dann dürfen Krankenkassen bald Zusatzbeiträge ohne eine Begrenzung erheben. In der “Leipziger Volkszeitung” forderte Klusen, dass der Staat einspringen solle, wenn der Versicherungsnehmer nicht in der Lage ist, diesen Beitrag zu zahlen. Klusen sieht derzeit die Gefahr, dass der Gesundheitsfonds unterfinanziert sein wird und dies zu Lasten der Versicherten gehen wird.

Einem Sprecher der TK zufolge habe Klusen den Vorschlag zur Abschaffung der Obergrenze beim Zusatzbeitrag gemacht, da ansonsten “im Falle einer Unterfinanzierung” alle “Versicherten, bei den die Härtefallregel nicht greift, die Kosten alleine tragen” müssen. Dies geht aus einem Bericht von “apotheke adhoc” hervor.

Bereits seit einigen Monaten sind Experten der Meinung, dass die Krankenkassen mit dem einheitlichen Beitragssatz nicht auskommen werden und auf jeden Fall einen Zusatzbeitrag erheben müssen. (dtn/fm/pixelio/geralt)

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